
FREIWILLIGES MITGLIED
RECHTE:
- Dieselben wie die ordentlichen mitarbeitenden Mitglieder mit Ausnahme des Rechts, sich als Vorstandsmitglied wählen zu lassen, und:
- Erhalt eines Ausweises als freiwilliges Mitglied.
- Klare Festlegung der Funktionen und der Verantwortung, die die zugewiesenen Aufgaben beinhalten.
- Die für die Ausführung der zugewiesenen Aufgaben notwendige Ausbildung zu erhalten.
- Versicherung gegen Unfall und gegen eventuelle zivilrechtliche Haftung.